Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13029
VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18.A (https://dejure.org/2021,13029)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.02.2021 - 2 K 950/18.A (https://dejure.org/2021,13029)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 2 K 950/18.A (https://dejure.org/2021,13029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992
    Asylrecht - Pakistan - Ahmadi

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EUV 604/2013, Art 29; EURL 95/2011, Art 9 Abs 1
    Pakistan: Klageabweisung; keine Gruppenverfolgung aller Ahmadis in Pakistan und auch keine Einzelverfolgung als (öffentlich) "bekennender Ahmadi"; Keine Verfolgung bei Rückkehr aufgrund identitätsprägender Religionsausübung zu befürchten; inländischer Schutz in Rabwah ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Vor Rechtsverletzungen, die nicht gezielt in Anknüpfung an persönliche, asylrelevante Merkmale zugefügt werden, sondern ihn als Folge der allgemeinen im Herkunftsstaat herrschenden Zustände treffen, schützt das Asylrecht nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - juris; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris).

    Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("realrisk") drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris).

    Eine im Ausreisezeitpunkt vorliegende sog. Gruppenverfolgung aller Ahmadis macht der Kläger bereits selbst nicht geltend; eine solche wird von der Rechtsprechung, der das Gericht folgt, indes auch nicht angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris; Beispiele aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2020 - 13 A 10206/20 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A - juris Rn. 15, 17, und vom 21. Januar 2016 - 4 A 858/15.A - juris Rn. 10, 11; VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - juris).

    b) Ausgehend von den in der Rechtsprechung (namentlich EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 u.a. - juris; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris) entwickelten Maßstäben besteht für den Kläger bei einer Rückkehr in sein Heimatland nach der Gesamtwürdigung seines Vortrags im Asyl- und Klageverfahren zur Überzeugung des erkennenden Gerichts (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) aber auch heute nicht die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer flüchtlingsschutzrechtlich relevanten Verfolgung.

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der davon betroffene Glaubensangehörige tatsächlich religiös betätigen wird oder auf die Ausübung aus Furcht vor Verfolgung verzichtet (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris).

    Das Verbot weist jedoch nur dann die darüber hinaus erforderliche subjektive Schwere auf, wenn die Befolgung der verbotenen religiösen Praxis für den Einzelnen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 13 A 10206/20

    Gruppenverfolgung von bekennenden Ahmadis Pakistan

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Eine im Ausreisezeitpunkt vorliegende sog. Gruppenverfolgung aller Ahmadis macht der Kläger bereits selbst nicht geltend; eine solche wird von der Rechtsprechung, der das Gericht folgt, indes auch nicht angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris; Beispiele aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2020 - 13 A 10206/20 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A - juris Rn. 15, 17, und vom 21. Januar 2016 - 4 A 858/15.A - juris Rn. 10, 11; VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - juris).

    Sie haben mit einem erheblichen Risiko für Leib und Leben durch die Gefahr einer jahrelangen Inhaftierung mit Folter bzw. unmenschlichen Haftbedingungen und von Attentaten oder gravierenden Übergriffen privater Akteure zu rechnen, gegen welche effektiver staatlicher Schutz regelmäßig nicht zu erlangen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2020 - 13 A 10206/20 - juris insbes.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Eine im Ausreisezeitpunkt vorliegende sog. Gruppenverfolgung aller Ahmadis macht der Kläger bereits selbst nicht geltend; eine solche wird von der Rechtsprechung, der das Gericht folgt, indes auch nicht angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris; Beispiele aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2020 - 13 A 10206/20 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A - juris Rn. 15, 17, und vom 21. Januar 2016 - 4 A 858/15.A - juris Rn. 10, 11; VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - juris).

    Für diese Personen besteht in Pakistan ein reales Verfolgungsrisiko, wenn sie ihren Glauben öffentlich leben und bekennen würden (VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - juris Rn. 116).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    b) Ausgehend von den in der Rechtsprechung (namentlich EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 u.a. - juris; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris) entwickelten Maßstäben besteht für den Kläger bei einer Rückkehr in sein Heimatland nach der Gesamtwürdigung seines Vortrags im Asyl- und Klageverfahren zur Überzeugung des erkennenden Gerichts (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) aber auch heute nicht die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer flüchtlingsschutzrechtlich relevanten Verfolgung.

    Maßgeblich ist demnach, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (BVerwG eda. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Vor Rechtsverletzungen, die nicht gezielt in Anknüpfung an persönliche, asylrelevante Merkmale zugefügt werden, sondern ihn als Folge der allgemeinen im Herkunftsstaat herrschenden Zustände treffen, schützt das Asylrecht nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - juris; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - juris).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen unter anderem Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. zu Art. 16a GG: BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 - und vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, jeweils juris).

    Wegen der häufig bestehenden Beweisschwierigkeiten kann mitunter der eigene Tatsachenvortrag des schutzsuchenden Ausländers zur Anerkennung oder Feststellung des begehrten Anspruchs führen, sofern das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände von der Wahrheit des geschilderten Verfolgungsschicksals überzeugt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21 Juli 1989 - 9 B 239.89 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 10 A 2975/20

    Verfolgungsrisiko eines bekennenden Ahmadi in Pakistan i.R.d. öffentlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Gegenteilige Erkenntnisquellen benennt der Kläger nicht (zu diesem Erfordernis vgl. OVG NW, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 10 A 2975/20.A - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 4 A 2759/19

    Nachweis einer asylrechtlichen Gruppenverfolgung bei bekennenden Ahmadis in

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Insofern hat der Kläger weder gegenüber dem Bundesamt noch im gerichtlichen Verfahren Angaben dazu gemacht, dass und inwieweit er mit Blick auf seine Religionszugehörigkeit Probleme hätte, seinen Erklärungspflichten bei der Passbeschaffung nachzukommen (vgl. hierzu OVGNW, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 4 A 2759/19.A - juris).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Dieser Begriff ist völkerrechtlich zu verstehen und setzt eine gewisse Qualität voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 44/07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 6 ZB 19.33691

    Zum Begriff der Verfolgung aus religiösen Gründen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 2 K 950/18
    Die Erklärungspflichten erreichen offenkundig - wenn nicht bereits in objektiver, so jedenfalls unter der Prämisse, dass es sich beim Kläger nicht um einen Ahmadi handelt, für den eine öffentlichkeitswirksame Religionsausübung identitätsprägend ist - in subjektiver Hinsicht nicht die erforderliche Schwere, um als religiöse Verfolgungshandlung oder Menschenrechtsverletzung angesehen werden zu können (BayVGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2019 - 6 ZB 19.33691 - Rn. 9 und vom 17. Dezember 2019 - 6 ZB 19.34225 - Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 6 ZB 19.34225

    Anforderungen an Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 4 A 3144/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines bekennenden Ahmadis wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 4 A 858/15

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Gruppenverfolgung der gläubigen

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • VG Frankfurt/Oder, 19.11.2021 - 2 K 288/20
    aa) Eine im Ausreisezeitpunkt vorliegende sog. Gruppenverfolgung aller Ahmadis wird von der Rechtsprechung, der das Gericht folgt (vgl. rkr. Urteil der Kammer vom 18. Februar 2021 - VG 2 K 950/18.A -), nicht angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris; Beispiele aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2020 - 13 A 10206/20 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A - juris Rn. 15, 17, und vom 21. Januar 2016 - 4 A 858/15.A - juris Rn. 10, 11; VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - juris).

    Für diese Personen besteht in Pakistan ein reales Verfolgungsrisiko, wenn sie ihren Glauben öffentlich leben und bekennen würden (Urteil der Kammer vom 18. Februar 2021 - VG 2 K 950/18.A - unter Verweis auf VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13 - juris Rn. 116).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2021 - 6 A 411/21

    Zur Lage der Ahmadis/Ahmadiyya in Pakistan

    Die Erklärungspflichten erreichen offenkundig - wenn nicht bereits in objektiver, so jedenfalls unter der Prämisse, dass es sich beim Kläger nicht um einen Ahmadi handelt, für den eine öffentlichkeitswirksame Religionsausübung identitätsprägend ist - in subjektiver Hinsicht nicht die erforderliche Schwere, um als religiöse Verfolgungshandlung oder Menschenrechtsverletzung angesehen werden zu können (Bay. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 6 ZB 19.33691 -, juris Rn. 9 und VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Februar 2021 - 2 K 950/18.A -, juris Rn. 36).
  • VG Oldenburg, 16.06.2021 - 6 A 411/21

    Ahmadi; Ahmadiyya; Rabwah

    Die Erklärungspflichten erreichen offenkundig - wenn nicht bereits in objektiver, so jedenfalls unter der Prämisse, dass es sich beim Kläger nicht um einen Ahmadi handelt, für den eine öffentlichkeitswirksame Religionsausübung identitätsprägend ist - in subjektiver Hinsicht nicht die erforderliche Schwere, um als religiöse Verfolgungshandlung oder Menschenrechtsverletzung angesehen werden zu können (Bay. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 6 ZB 19.33691 -, juris Rn. 9 und VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Februar 2021 - 2 K 950/18.A -, juris Rn. 36).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2021 - 2 K 642/18
    Wenngleich derlei blaspemiebegründete Todesstrafen in aller Regel in den höheren Instanzen aufgehoben bzw. umgewandelt werden, geht mit der staatlichen Gesetzgebung und dem hingenommenen Eiferertum in der ohnehin von Gewalt und Intoleranz geprägten pakistanischen Gesellschaft ein flüchtlingsschutzrechtlich relevantes Gefahrenpotenzial einher, das für sich nach außen erkennbar betätigende Gläubige anderer Konfessionen oder gar Religionen Verfolgungsgefahren nach sich zieht (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Februar 2021 - VG 2 K 950/18.A - juris in Bezug auf Ahmadis).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht